Saarland1: JagdrechtSL-SL1-140-2025

Wer regelt im Saarland den Abschuss in den Eigenjagdbezirken der staatlichen Forstverwaltung?

Kurze Antwort

Den Abschuss in den Eigenjagdbezirken der staatlichen Forstverwaltung regelt die Landesforstverwaltung.

  • A)Die Landesforstverwaltung
  • B)die Untere Jagdbehörde
  • C)die Oberste Jagdbehörde
  • D)der Kreisjägermeister
  • E)die Hegegemeinschaft.
Erklärung

In diesen Jagdbezirken nimmt die Forstbehörde grundsätzlich die Befugnisse der Jagdbehörden wahr. Die im Gesetz genannten Ausnahmen betreffen nicht die Abschussregelung.

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