Kurze Antwort
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz heißen diese geschützten Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis 5 ha Naturdenkmale.
Naturdenkmale sind wegen wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonders geschützt. Beispiele sind alte Bäume, Wasserfälle oder markante Felsformationen.
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