Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-53-2025

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist?

Kurze Antwort

Diese Gebiete heißen Naturschutzgebiete.

  • A)Naturschutzgebiete
  • B)Nationalparks
  • C)Landschaftsschutzgebiete
  • D)Naturparks
  • E)Geschützte Landschaftsbestandteile.
Erklärung

Naturschutzgebiete werden rechtsverbindlich festgesetzt, wenn Natur und Landschaft aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen besonders geschützt werden müssen. Auch Seltenheit, Eigenart oder hervorragende Schönheit können den Schutz begründen.

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