Kurze Antwort
Diese Gebiete heißen Naturschutzgebiete.
Naturschutzgebiete werden rechtsverbindlich festgesetzt, wenn Natur und Landschaft aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen besonders geschützt werden müssen. Auch Seltenheit, Eigenart oder hervorragende Schönheit können den Schutz begründen.
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