Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-54-2025

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist?

Kurze Antwort

Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG.

  • A)Naturschutzgebiete
  • B)Nationalparks
  • C)Landschaftsschutzgebiete
  • D)Naturparks
  • E)geschützte Landschaftsbestandteile.
Erklärung

Diese Kategorie umfasst rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft wie Hecken, Alleen oder Flussauen, deren besonderer Schutz aus den genannten vier Gründen erforderlich ist. Sie sind typischerweise kleinräumig und dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht verändert oder beseitigt werden.

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