Kurze Antwort
Biosphärenreservate.
Die Beschreibung entspricht § 25 BNatSchG: großräumige, für Landschaftstypen charakteristische Gebiete, die überwiegend NSG-/LSG-Standards erfüllen und nachhaltige Bewirtschaftung sowie Erprobung schonender Wirtschaftsweisen fördern. Das trifft genau auf Biosphärenreservate zu, nicht auf National- oder Naturparke.
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