Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-41-2025

Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einheitlich zu entwickelnden und zu pflegenden Gebieten, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind? 5. ... 6. ...

Kurze Antwort

Das sind Naturparke.

  • A)Nationalparke
  • B)Landschaftsschutzgebiete
  • C)Naturparke
  • D)Naturschutzgebiete
  • E)geschützte Landschaftsbestandteile.
Erklärung

§ 27 BNatSchG definiert Naturparke als großräumige, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die sich besonders für Erholung eignen und nachhaltigen Tourismus anstreben. Nationalparke und andere Kategorien passen hier nicht.

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