Kurze Antwort
Das sind Naturparke.
§ 27 BNatSchG definiert Naturparke als großräumige, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die sich besonders für Erholung eignen und nachhaltigen Tourismus anstreben. Nationalparke und andere Kategorien passen hier nicht.
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