Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-47-2025

Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist?

Kurze Antwort

Landschaftsschutzgebiete.

  • A)Naturschutzgebiete
  • B)Nationalparke
  • C)Landschaftsschutzgebiete
  • D)Naturparke
  • E)geschützte Landschaftsbestandteile.
Erklärung

§ 26 BNatSchG definiert Landschaftsschutzgebiete als rechtsverbindlich festgesetzte Areale, die u. a. wegen Naturhaushalt, Vielfalt/Eigenart/Schönheit oder Erholungsfunktion besonders zu schützen sind. Die Verbote betreffen Handlungen, die den Gebietscharakter verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

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