Kurze Antwort
Die Jagdgenossenschaft muss sich eine Satzung geben.
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und regelt ihre inneren Angelegenheiten durch eine von der zuständigen Behörde zu genehmigende Satzung. Diese legt u. a. Organe, Zuständigkeiten und Haushaltsführung fest.
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