Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-8-2025

Wie ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fi- schereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen?

Kurze Antwort

Maßnahmen sollen die nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung fördern: naturnahe Wälder aufbauen, ohne Kahlschläge bewirtschaften und einen hinreichenden Anteil standortheimischer Baumarten verwenden.

  • A)Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stehen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen, sie sind daher bei der Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft nicht zu berücksichtigen
  • B)die durch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geprägte Kultur- und Erholungslandschaft ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz in eine vom Menschen weitgehend unbeein- flusste Naturlandschaft umzuwandeln
  • C)die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zerstören mit ihren Nutzfunktionen die zu entwickelnde Kultur- und Erholungslandschaft und dienen nicht den Zielen des modernen Naturschutzes
  • D)z. B. bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist als Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten
  • E)nicht die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sondern die Entwicklung einer vom Menschen unberührten Naturlandschaft ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
Erklärung

Nach BNatSchG sind Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft partnerhaft einzubinden. Forstlich heißt das: naturnaher Waldbau, Verzicht auf Kahlschläge und Förderung standortheimischer Baumarten, um Kultur- und Erholungslandschaften zu erhalten.

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