Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-14-2025

Wie ist der Abschuss des Wildes nach § 21 des Bundesjagdgesetzes zu regeln?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschaden voll gewahrt bleiben sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

  • A)Die Abschussregelung bestimmt die Zeiten, in denen die Jagd auf das Wild ausgeübt werden darf ( Jagdzeiten)
  • B)der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschaden voll gewahrt bleiben sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden
  • C)durch Nachprüfungen sind die Schonzeiten für das Wild zu überwachen und zu regeln
  • D)durch den Erlass von Richtlinien für die Bewirtschaftung und den Abschuss von Schalenwild
  • E)auf Anordnung der Jagdbehörde wird der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, alle innerhalb eines Jagdjahres in seinem Jagdbezirk erbeuteten Trophäen in einer Trophäen- schau auszustellen.

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