Kurze Antwort
Richtig ist: der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschaden voll gewahrt bleiben sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.
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