Kurze Antwort
Die Schweißfährte auf der Brauchbarkeitsprüfung ist mindestens 400 Meter lang.
In der Brauchbarkeitsprüfung beträgt die Mindestlänge der Rotfährte 400 m; für reine Schalenwild-Nachsuchen (eingeschränkte Brauchbarkeit) können höhere Längen gefordert sein. Die 400 m sind Standard für die allgemeine Brauchbarkeit.
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