Kurze Antwort
Bei einem Versager hält der Jäger die Mündung weiterhin in Richtung Geschossfang, sichert die Waffe und informiert die Schießaufsicht.
Die Waffe darf wegen möglicher verzögerter Zündung nicht sofort geöffnet werden. Sie bleibt in sichere Richtung gehalten und wird erst nach Anweisung der Schießaufsicht entladen.
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