Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass jagdlich erlaubte Selbstladebüchsen maximal fünf Patronen im Magazin fassen dürfen.
Bei der Jagdausübung dürfen halbautomatische Langwaffen mit höchstens drei Patronen geladen sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Ladezustand, nicht allein die mögliche Magazinkapazität.
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