Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-36-2025

Zu den besonderen Jagdlichen Einrichtungen gem. SJG zählen nicht

Kurze Antwort

Nicht zu den besonderen jagdlichen Einrichtungen zählen Schlafbäume.

  • A)Jagdschirme
  • B)Ansitzeinrichtungen
  • C)Schlafbäume
  • D)Salzlecken
  • E)Fütterungseinrichtungen und Wildäcker.
Erklärung

Jagdliche Einrichtungen sind bauliche oder gezielt angelegte Reviereinrichtungen wie Ansitzeinrichtungen, Jagdschirme, Salzlecken sowie Fütterungen und Wildäcker. Schlafbäume sind natürliche Strukturen und keine vom Jäger errichteten Einrichtungen.

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