Kurze Antwort
Ein Jahresjagdscheininhaber benötigt für den Erwerb einer Kurzwaffe eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag.
Langwaffen dürfen Jäger mit gültigem Jagdschein ohne Voreintrag erwerben; die Eintragung in die WBK erfolgt binnen 14 Tagen. Für Kurzwaffen ist vor dem Kauf zwingend ein Voreintrag in der WBK erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.