Saarland1: JagdrechtSL-SL1-188-2025

Zum Erwerb einer Waffe bedarf im Regelfall einer Waffenbesitzkarte mit „Voreintrag“,

Kurze Antwort

Richtig ist: wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Kurzwaffe erwirbt.

  • A)wer eine Schusswaffe auf einer Schießstätte lediglich zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt
  • B)wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine nach BJG für die Jagd zugelassene Langwaffe erwirbt
  • C)wer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Kurzwaffe erwirbt
  • D)wer als Inhaber eines Jugendjagdscheines eine Schusswaffe für die Dauer der Ausübung der Jagd erwirbt
  • E)wer vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung oder gewerbsmäßigen Lagerung eine Schusswaffe erwirbt.

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