Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-21-2025

Darf man nach Unterzeichnung des Pachtvertrages mit der Jagd beginnen?

Kurze Antwort

Der Pachtvertrag muss der Behörde angezeigt werden. Diese darf den Vertrag bei im Gesetz genannten Mängeln beanstanden. Mit der Jagd darf nach drei Wochen begonnen werden, oder die Behörde signalisiert vorher, dass sie keine Beanstandungsgründe hat.

Musterlösung

Der Pachtvertrag muss der Behörde angezeigt werden. Diese darf den Vertrag bei im Gesetz genannten Mängeln beanstanden. Mit der Jagd darf nach drei Wochen begonnen werden, oder die Behörde signalisiert vorher, dass sie keine Beanstandungsgründe hat.

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