Kurze Antwort
Der Pachtvertrag muss der Behörde angezeigt werden. Diese darf den Vertrag bei im Gesetz genannten Mängeln beanstanden. Mit der Jagd darf nach drei Wochen begonnen werden, oder die Behörde signalisiert vorher, dass sie keine Beanstandungsgründe hat.
Der Pachtvertrag muss der Behörde angezeigt werden. Diese darf den Vertrag bei im Gesetz genannten Mängeln beanstanden. Mit der Jagd darf nach drei Wochen begonnen werden, oder die Behörde signalisiert vorher, dass sie keine Beanstandungsgründe hat.
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