Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-2-2025

Dürfen Eigentümer von Jagdbezirken die Jagd ruhen lassen?

Kurze Antwort

Das Ruhenlassen der Jagd ist nur möglich, wenn die Behörde zustimmt.

Musterlösung

Das Ruhenlassen der Jagd ist nur möglich, wenn die Behörde zustimmt

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