Kurze Antwort
Hunde dürfen in der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) nicht frei laufen gelassen werden. In der übrigen Zeit nur, wenn sie unter dem Einfluss des Hundehalters bleiben.
Hunde dürfen in der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) nicht frei laufen gelassen werden. In der übrigen Zeit nur, wenn sie unter dem Einfluss des Hundehalters bleiben.
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