Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-149-2025

Dürfen Hunde in der Natur frei laufen?

Kurze Antwort

Hunde dürfen in der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) nicht frei laufen gelassen werden. In der übrigen Zeit nur, wenn sie unter dem Einfluss des Hundehalters bleiben.

Musterlösung

Hunde dürfen in der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) nicht frei laufen gelassen werden. In der übrigen Zeit nur, wenn sie unter dem Einfluss des Hundehalters bleiben.

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