Sachsen-AnhaltST4: HundewesenFreitextfrageST-ST4-66-2025

Gibt es Vorschriften für die Haltung tragender oder säugender Hündinnen?

Kurze Antwort

Nur gering belasten, im letzten Drittel der Tragezeit und während der Säugezeit keine Anbindehaltung sowie 25–50 % mehr Futter.

Musterlösung

Nur gering belasten, im letzten Drittel der Tragezeit und während der Säugezeit keine Anbindehaltung sowie 25–50 % mehr Futter

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