Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-145-2025

Inwieweit dürfen Felder und Wälder betreten werden?

Kurze Antwort

Zur Erholung darf jeder Felder und Wälder betreten. Dabei darf kein Schaden angerichtet und andere Menschen sowie das Wild nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Einschränkungen des Betretungsrechts sind einzuhalten.

Musterlösung

Zur Erholung darf jeder Felder und Wälder betreten. Dabei darf kein Schaden angerichtet und andere Menschen sowie das Wild nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Einschränkungen des Betretungsrechts sind einzuhalten.

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