Kurze Antwort
Die Behörde muss in bestimmten Fällen den Jagdschein versagen, z. B. bei fehlender Versicherung oder fehlender Zuverlässigkeit bzw. Eignung. Bei Vorliegen bestimmter anderer Gründe, z. B. Personen unter 18 Jahren oder Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, kann er auch versagt werden.
Die Behörde muss in bestimmten Fällen den Jagdschein versagen, z. B. bei fehlender Versicherung oder fehlender Zuverlässigkeit bzw. Eignung. Bei Vorliegen bestimmter anderer Gründe, z. B. Personen unter 18 Jahren oder Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, kann er auch versagt werden.
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