Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-15-2025

Ist die Behörde verpflichtet, auf Antrag einen Jagdschein auszustellen?

Kurze Antwort

Die Behörde muss in bestimmten Fällen den Jagdschein versagen, z. B. bei fehlender Versicherung oder fehlender Zuverlässigkeit bzw. Eignung. Bei Vorliegen bestimmter anderer Gründe, z. B. Personen unter 18 Jahren oder Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, kann er auch versagt werden.

Musterlösung

Die Behörde muss in bestimmten Fällen den Jagdschein versagen, z. B. bei fehlender Versicherung oder fehlender Zuverlässigkeit bzw. Eignung. Bei Vorliegen bestimmter anderer Gründe, z. B. Personen unter 18 Jahren oder Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, kann er auch versagt werden.

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