Kurze Antwort
Die Jagderlaubnis ist nicht an eine Form gebunden. Allerdings muss eine schriftliche Erlaubnis mitgeführt werden, wenn der Revierinhaber bei der Jagdausübung nicht ohne Probleme erreichbar ist.
Die Jagderlaubnis ist nicht an eine Form gebunden. Allerdings muss eine schriftliche Erlaubnis mitgeführt werden, wenn der Revierinhaber bei der Jagdausübung nicht ohne Probleme erreichbar ist.
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