Sachsen-AnhaltST3: Ökologie & NaturschutzFreitextfrageST-ST3-74-2025

Ist es ein Widerspruch, wenn seltene Arten zum jagdbaren Wild gehören?

Kurze Antwort

Sie haben keine Jagdzeit, somit wird ihnen nicht nachgestellt. Da die Jäger gegenüber den zum Wild gehörenden Arten eine Hegepflicht haben, genießen sie zusätzliche Förderung.

Musterlösung

Sie haben keine Jagdzeit, somit wird ihnen nicht nachgestellt. Da die Jäger gegenüber den zum Wild gehörenden Arten eine Hegepflicht haben, genießen sie zusätzliche Förderung.

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