Kurze Antwort
Ja, sowohl wenn er auf die Selbständigkeit seines Eigenjagdbezirks verzichtet als auch, wenn er von seinem Eigenjagdbezirk isoliert liegendes Grundeigentum hat, welche kleiner als 75 ha ist.
Ja, sowohl wenn er auf die Selbständigkeit seines Eigenjagdbezirks verzichtet als auch, wenn er von seinem Eigenjagdbezirk isoliert liegendes Grundeigentum hat, welche kleiner als 75 ha ist.
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