Kurze Antwort
Unentgeltliche Jagderlaubnisse können jederzeit gekündigt werden, entgeltliche Jagderlaubnisse mit bestimmten Fristen. Bei Fehlverhalten des Erlaubnisinhabers ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich.
Unentgeltliche Jagderlaubnisse können jederzeit gekündigt werden, entgeltliche Jagderlaubnisse mit bestimmten Fristen. Bei Fehlverhalten des Erlaubnisinhabers ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich.
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