Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-42-2025

Nennen Sie vier sachliche Verbote, die sich auf Mittel und Methoden der Jagd beziehen! Es ist verboten, …

Kurze Antwort

<p>- Schalenwild (außer Schwarzwild) zur Nachtzeit zu erlegen (von 1,5 Std. nach SU bis 1,5 Std. vor SA) <br>- Schlingen jeder Art herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder einzusetzen <br>- Fallen, die nicht sofort töten oder unversehrt fangen, zu verwenden <br>- In Notzeiten Schalenwild im Umkreis von unter 200 Meter von Fütterungen zu erlegen <br>- die Netzjagd auf Seehunde <br>- die Hetzjagd <br>- Wild zu vergiften, betäubende Köder auszulegen, usw.</p>.

Musterlösung

<p>- Schalenwild (außer Schwarzwild) zur Nachtzeit zu erlegen (von 1,5 Std. nach SU bis 1,5 Std. vor SA) <br>- Schlingen jeder Art herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder einzusetzen <br>- Fallen, die nicht sofort töten oder unversehrt fangen, zu verwenden <br>- In Notzeiten Schalenwild im Umkreis von unter 200 Meter von Fütterungen zu erlegen <br>- die Netzjagd auf Seehunde <br>- die Hetzjagd <br>- Wild zu vergiften, betäubende Köder auszulegen, usw.</p>

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