Kurze Antwort
Beim Signal „Hahn in Ruh“; Beim Erscheinen unbeteiligter Personen; Vor dem Überwinden von Hindernissen; Beim Auf- und Absteigen von Hochsitzen; Beim Besteigen von Fahrzeugen; Beim Betreten von Gebäuden; Auf schwer begehbarem Gelände.
Beim Signal „Hahn in Ruh“; Beim Erscheinen unbeteiligter Personen; Vor dem Überwinden von Hindernissen; Beim Auf- und Absteigen von Hochsitzen; Beim Besteigen von Fahrzeugen; Beim Betreten von Gebäuden; Auf schwer begehbarem Gelände
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