Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtST-ST6-69-2025

Sind alle Arten land- und forstwirtschaftlicher Kulturen gleichermaßen bei Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen zu ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nicht zu ersetzen sind Schäden an Weinbergen, Gärten, Alleen sowie Baumschulen und Einzelbäumen und Forstkulturen von seltenen Bäumen, wenn sie nicht mit den vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen versehen sind.

  • A)ausnahmslos alle
  • B)nur in auf Feldern und in Wäldern bis 100 Hektar Größe
  • C)nicht zu ersetzen sind Schäden an Weinbergen, Gärten, Alleen sowie Baumschulen und Einzelbäumen und Forstkulturen von seltenen Bäumen, wenn sie nicht mit den vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen versehen sind

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