Kurze Antwort
Wenn in den Grenzen einer Gemeinde ohne die evtl. darin liegenden Eigenjagdbezirke mindestens 250 ha zusammen kommen, entsteht ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk.
Wenn in den Grenzen einer Gemeinde ohne die evtl. darin liegenden Eigenjagdbezirke mindestens 250 ha zusammen kommen, entsteht ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk
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