Kurze Antwort
Wenn es aus jagdlichen Gründen nötig ist, können die Grenzen von Jagdbezirken entweder durch Vertrag der Beteiligten oder durch Verfügung der Jagdbehörde verändert werden. Der Vertrag ist der Behörde anzuzeigen.
Wenn es aus jagdlichen Gründen nötig ist, können die Grenzen von Jagdbezirken entweder durch Vertrag der Beteiligten oder durch Verfügung der Jagdbehörde verändert werden. Der Vertrag ist der Behörde anzuzeigen.
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