Kurze Antwort
Mit Erwerb des Jahrsjagdscheines ist das Bedürfnis nach zwei Kurzwaffen anerkannt. Zum Erwerb muss bei der Waffenbehörde in die WBK die gewünschte Kurzwaffe eingetragen werden. Nach dem Erwerb muss innerhalb zwei Wochen der Endeintrag erfolgen.
Mit Erwerb des Jahrsjagdscheines ist das Bedürfnis nach zwei Kurzwaffen anerkannt. Zum Erwerb muss bei der Waffenbehörde in die WBK die gewünschte Kurzwaffe eingetragen werden. Nach dem Erwerb muss innerhalb zwei Wochen der Endeintrag erfolgen.
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