Kurze Antwort
Nichtöffentlicher Weg durch einen fremden Jagdbezirk, wenn man auf dem öffentlichen Weg nicht oder nur mit erheblichem Umweg in sein Revier gelangt. Bedarf der Abstimmung mit dem Nachbar. Waffe verpacken, Hund anleinen.
Nichtöffentlicher Weg durch einen fremden Jagdbezirk, wenn man auf dem öffentlichen Weg nicht oder nur mit erheblichem Umweg in sein Revier gelangt. Bedarf der Abstimmung mit dem Nachbar. Waffe verpacken, Hund anleinen.
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