Kurze Antwort
Als Jagdvorstand wird der gewählte Vorstand einer Jagdgenossenschaft bezeichnet. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer sowie evtl. weiteren gewählten Mitgliedern.
Als Jagdvorstand wird der gewählte Vorstand einer Jagdgenossenschaft bezeichnet. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer sowie evtl. weiteren gewählten Mitgliedern
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