Kurze Antwort
Der Jagdausübungsberechtigte in einem Jagdbezirk, entweder als Eigentümer in einem Eigenjagdbezirk, wenn er die Jagd selbst ausübt, oder als Pächter in einem Jagdbezirk.
Der Jagdausübungsberechtigte in einem Jagdbezirk, entweder als Eigentümer in einem Eigenjagdbezirk, wenn er die Jagd selbst ausübt, oder als Pächter in einem Jagdbezirk.
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