Kurze Antwort
Wenn jagdliche Gründe es erforderlich machen, dürfen Jagdbezirke durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Flächen abgerundet werden. Entweder durch Vertrag zwischen den Beteiligten oder durch Verfügung der Behörde.
Wenn jagdliche Gründe es erforderlich machen, dürfen Jagdbezirke durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Flächen abgerundet werden. Entweder durch Vertrag zwischen den Beteiligten oder durch Verfügung der Behörde
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