Kurze Antwort
Jagdgenossenschaft ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zusammenschluss der Eigentümer aller bejagbaren Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d. h. der außerhalb befriedeter Bezirke liegenden Flächen unter 75 ha als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Jagdgenossenschaft ist der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zusammenschluss der Eigentümer aller bejagbaren Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d. h. der außerhalb befriedeter Bezirke liegenden Flächen unter 75 ha als Körperschaft des öffentlichen Rechts
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