Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtST-ST6-123-2025

Was ist lt. BTierSchG verboten?

Kurze Antwort

Richtig ist: eine Hundemeute auf die Spur oder Fährte von Wild zu schicken, um es zur Strecke bringen zu lassen.

  • A)einen Hund auf die Spur oder Fährte von gesundem Wild zu schicken
  • B)eine Hundemeute auf die Spur oder Fährte von Wild zu schicken, um es zur Strecke bringen zu lassen
  • C)das Abfangen von krankgeschossenem Wild mit der blanken Waffe, wenn ein Schuss Hund oder Mensch verletzen könnte

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