Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-71-2025

Was ist zu tun, wenn der Vorstand einer Jagdgenossenschaft nicht handlungsfähig ist?

Kurze Antwort

Der Gemeindevorstand muss die Geschäfte der Jagdgenossenschaft wahrnehmen.

Musterlösung

Der Gemeindevorstand muss die Geschäfte der Jagdgenossenschaft wahrnehmen.

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