Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-106-2025

Was kann bei übermäßigem Wildschaden angeordnet werden?

Kurze Antwort

Die Behörde kann einen verstärkten Abschuss des Wildbestandes, auch in der Schonzeit, anordnen. Sie kann bei Nichterfüllung andere Jäger einweisen.

Musterlösung

Die Behörde kann einen verstärkten Abschuss des Wildbestandes, auch in der Schonzeit, anordnen. Sie kann bei Nichterfüllung andere Jäger einweisen.

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