Kurze Antwort
Befriedete Bezirke sind solche, wo eine normale Jagdausübung nicht möglich ist wie Gebäude, umfriedete Hofräume und Hausgärten, Friedhöfe, Flächen innerhalb einer geschlossenen Bebauung und Schaugehege u. a.
Befriedete Bezirke sind solche, wo eine normale Jagdausübung nicht möglich ist wie Gebäude, umfriedete Hofräume und Hausgärten, Friedhöfe, Flächen innerhalb einer geschlossenen Bebauung und Schaugehege u. a.
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