Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-26-2025

Was tun Sie, wenn Ihnen eine Schusswaffe abhanden kommt?

Kurze Antwort

Es sind alle Maßnahmen zur Wiedererlangung einzuleiten und der Waffenbehörde ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

Musterlösung

Es sind alle Maßnahmen zur Wiedererlangung einzuleiten und der Waffenbehörde ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

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