Kurze Antwort
Es ist die Entfernung, bei der die Flugbahn des Geschosses die verlängerte Visierlinie das zweite Mal schneidet, ohne dass das Geschoss sich mehr als vier Zentimeter über sie erhebt. (Skizze ist zulässig).
Es ist die Entfernung, bei der die Flugbahn des Geschosses die verlängerte Visierlinie das zweite Mal schneidet, ohne dass das Geschoss sich mehr als vier Zentimeter über sie erhebt. (Skizze ist zulässig)
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