Kurze Antwort
Ein Jäger, der von einem Revierinhaber die mündliche oder schriftliche Erlaubnis erhalten hat, in dessen Jagdbezirk zu jagen. Diese Jagderlaubnis kann entgeltlich oder unentgeltlich, befristet oder unbefristet, auch mit Einschränkungen erteilt werden.
Ein Jäger, der von einem Revierinhaber die mündliche oder schriftliche Erlaubnis erhalten hat, in dessen Jagdbezirk zu jagen. Diese Jagderlaubnis kann entgeltlich oder unentgeltlich, befristet oder unbefristet, auch mit Einschränkungen erteilt werden.
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