Kurze Antwort
Der Jugendjagdschein wird nach bestandener Jägerprüfung und Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt. Er berechtigt zur Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von ihm beauftragten Person. Er berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Jäger.
Der Jugendjagdschein wird nach bestandener Jägerprüfung und Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt. Er berechtigt zur Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von ihm beauftragten Person. Er berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Jäger
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