Kurze Antwort
Für den Erwerb muss die Jägerprüfung bestanden sein. Man erhält ihn im Alter von 16 – 18 Jahren. Er berechtigt zur Jagdausübung in Begleitung eines Erziehungs- berechtigten oder eines von diesem Beauftragten mit jagdlicher Erfahrung. Er berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden (als Jäger).
Für den Erwerb muss die Jägerprüfung bestanden sein. Man erhält ihn im Alter von 16 – 18 Jahren. Er berechtigt zur Jagdausübung in Begleitung eines Erziehungs- berechtigten oder eines von diesem Beauftragten mit jagdlicher Erfahrung. Er berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden (als Jäger).
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