Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-44-2025

Welche Festlegungen gelten im Jagdschutz für Hunde und Hauskatzen?

Kurze Antwort

Streunende Katzen dürfen ab einer Entfernung von 300 Meter vom nächsten Haus erlegt werden, Hunde im Jagdrevier, wenn sie sich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben und Wild nachstellen. Hierbei muß gewissenhaft die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden, wird doch ein Hund oft wie ein Familienmitglied betrachtet. Der Jäger hat viele andere Einwirkungsmöglichkeiten. Die Abschusserlaubnis erstreckt sich nicht auf Jagd-, Polizei-, Blinden- und Hirtenhunde, wenn sie als solche kenntlich sind.

Musterlösung

Streunende Katzen dürfen ab einer Entfernung von 300 Meter vom nächsten Haus erlegt werden, Hunde im Jagdrevier, wenn sie sich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben und Wild nachstellen. Hierbei muß gewissenhaft die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden, wird doch ein Hund oft wie ein Familienmitglied betrachtet. Der Jäger hat viele andere Einwirkungsmöglichkeiten. Die Abschusserlaubnis erstreckt sich nicht auf Jagd-, Polizei-, Blinden- und Hirtenhunde, wenn sie als solche kenntlich sind.

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