Kurze Antwort
Für landwirtschaftliche Kulturen spätestens 7 Tage nach Feststellung, für Forstschäden der 1. Mai und der 1. Oktober.
Für landwirtschaftliche Kulturen spätestens 7 Tage nach Feststellung, für Forstschäden der 1. Mai und der 1. Oktober.
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