Sachsen-AnhaltST6: JagdrechtFreitextfrageST-ST6-78-2025

Welche Termine gelten für die Anmeldung von Wildschäden?

Kurze Antwort

Für landwirtschaftliche Kulturen spätestens 7 Tage nach Feststellung, für Forstschäden der 1. Mai und der 1. Oktober.

Musterlösung

Für landwirtschaftliche Kulturen spätestens 7 Tage nach Feststellung, für Forstschäden der 1. Mai und der 1. Oktober.

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