Kurze Antwort
Der entgeltliche darf nur bei Vorliegen eines Vertragsverstoßes sofort gekündigt werden, ansonsten mit festgelegter Frist, der unentgeltliche jederzeit. Der entgeltliche ist der Behörde anzuzeigen.
Der entgeltliche darf nur bei Vorliegen eines Vertragsverstoßes sofort gekündigt werden, ansonsten mit festgelegter Frist, der unentgeltliche jederzeit. Der entgeltliche ist der Behörde anzuzeigen.
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