Kurze Antwort
Zum Erwerb muss die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden sein, erweitert durch die Falknerprüfung. Er berechtigt zur Ausübung der Beizjagd. Er führt aber nicht zur Pachtfähigkeit.
Zum Erwerb muss die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden sein, erweitert durch die Falknerprüfung. Er berechtigt zur Ausübung der Beizjagd. Er führt aber nicht zur Pachtfähigkeit.
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