Kurze Antwort
Der Empfänger der Waffe muss zum Erwerb einer solchen Waffe berechtigt sein oder eine solche Waffe (bei Kurzwaffen) in der WBK eingetragen haben. Das Überlassen ist bis vier Wochen ohne WBK-Eintrag erlaubt.
Der Empfänger der Waffe muss zum Erwerb einer solchen Waffe berechtigt sein oder eine solche Waffe (bei Kurzwaffen) in der WBK eingetragen haben. Das Überlassen ist bis vier Wochen ohne WBK-Eintrag erlaubt.
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